Der berufsbegleitende Masterstudiengang Digitale Forensik wir bereits seit dem Wintersemester 2010/11 erfolgreich angeboten und ist seitdem einer der erfolgreichsten Weiterbildungsstudiengänge in diesem Themenbereich.
Voraussetzungen
Folgende Zulassungsvoraussetzungen gelten für den Masterstudiengang Digitale Forensik:
1. Erst-Studium: Für die Aufnahme des Masterstudiengangs Digitale Forensik sind von Ihnen ein erster berufsqualifizierender Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Studiums (mind. 180 ECTS) an einer Universität, Hochschule oder Berufsakademie vorzuweisen. Bei besonderer Qualifikation können in Einzelfällen auch Bewerber angenommen werden, die nach Abschluss eines Masterstudienganges keine 180 ECTS erreichen.
2. Berufserfahrung: Sie müssen mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des vorhergehenden Studiums (z. B. auf den Gebieten der Informatik, der Rechtswissenschaften mit IT-Bezug, der polizeilichen Strafverfolgung oder der IT-Fahndung) nachweisen können.
Studienplätze
Um eine hohe Qualität der Betreuung sicherzustellen, ist die Anzahl der Studierenden pro Master-Kurs auf 30 Teilnehmer begrenzt.
Übersteigt die Zahl der Bewerber zum Bewerbungsschluss die Anzahl der Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren (Assessment) statt. Dieses Auswahlverfahren berücksichtigt drei Kriterien der Bewerber, aufgrund derer die Studienplätze dann nach einer Rangfolge vergeben werden:
1. Abschlussnote des ersten qualifizierenden Hochschulabschlusses
2. Art und Dauer der einschlägigen berufspraktischen Erfahrung
3. Eindruck im Auswahlgespräch
Gebühren
Das Landeshochschulgesetz sieht vor, dass im Unterschied zu regulären Bachelor- und Masterstudiengängen, Weiterbildungsstudiengänge kostendeckend durch Gebühren finanziert werden müssen. Die Gebühren für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Digitale Forensik belaufen sich für das gesamte Studium auf 19.090,- Euro.
Die Gebühr beinhaltet die Studienmaterialien, die Nutzung der Lernplattform, die Teilnahme an den Präsenzphasen, die Betreuung durch eine Lehrkraft während der selbstorganisierten Fernstudienphase, die Betreuung der Masterthesis und die abschließende Prüfungsgebühr.
Zusätzlich fällt in jedem Semester die Zahlung des Semesterbeitrags an.
Gebührenübersicht (PDF) Gebührensatzung (PDF)
Anmeldung
Bitte füllen Sie zur Anmeldung das Anmeldeformular aus und senden Sie dieses an die Programmkoordination. Fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung folgende Bewerbungsunterlagen bei:
+ Lebenslauf
+ Zeugnis des berufsqualifizierenden ersten Hochschulabschlusses
+ Diploma Supplement
+ Arbeitszeugnisse und Referenzschreiben
+ Statement of Intent
Anmeldeformular (PDF)
- Gebührenfinanzierter staatlicher Studiengang
- Gebühren von insgesamt 19.090,- Euro (Semesterweise Teilzahlung)
- Bewerbungsschluss ist der 15. Juni (ohne Informatik Erststudium)
- Mit Informatik Erststudium ist der Bewerbungsschluss der 15. Oktober
- Anzahl der Plätze ist auf 30 begrenzt
- Warum müssen die Studiengebühren bezahlt werden?
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Das Landeshochschulgesetz sieht vor, dass im Unterschied zu regulären Bachelor- und Masterstudiengängen, Weiterbildungsstudiengänge kostendeckend durch Gebühren finanziert werden müssen.
- Wie werden die Studiengebühren eingesetzt?
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Durch die Studiengebühren sind die folgenden Leistungen abgedeckt: alle Studienmaterialien (hochwertige digitale Studienbriefe und Dokumente), die Korrektur und Bewertung von Prüfungsaufgaben und Klausuren, die fachliche Betreuung durch die Teletutoren und das Dozenten-Team, die Studienberatung, die Nutzung des Learning Management Systems und der einmalige Besuch aller vorgesehenen Präsenzwochenenden.
Nicht im Preis enthalten sind hingegen etwaige Reise- und Übernachtungskosten. Als regulär eingeschriebene Studenten an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen entrichten Sie außerdem pro Semester den Semesterbeitrag von zurzeit 148,10 €, der für Sie vielfältige Vergünstigungen mit sich bringt. Die enthaltenen Studierendenwerksbeiträge führt die Hochschule an das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim ab.
Die Gebühren sind grundsätzlich zu Beginn eines jeden Semesters im Voraus zu entrichten.
- Welche Möglichkeiten zur Finanzierung gibt es?
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Durch die steuerliche Absetzbarkeit des berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiums Digitale Forensik können erhebliche steuerliche Entlastungen erzielt werden: Sämtliche Aufwendungen für Studienbeiträge wie Fahrtkosten, Übernachtungen, zusätzliche Bücher etc. können in der Regel in vollem Umfang als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei der steuerlichen Berücksichtigung ist dabei von Bedeutung, inwieweit das weiterbildende Studium oder die Teilnahme an Einzelmodulen das berufliche Fortkommen im weitesten Sinne fördert.
Welche Möglichkeiten sich durch Bildungsfonds, Bildungskredite, Förderung der Länder, Unterstützung als Stipendiat oder Beteiligung des Arbeitgebers ergeben, haben wir in einem Dokument zusammengefasst:
Fördermöglichkeiten (PDF)Darüber hinaus hat die Stiftung Warentest den Artikel „Weiterbildung finanzieren“ veröffentlicht. Eine weitere gute Quelle ist die Broschüre Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung der Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium (DGWF) e.V.